Der Austritt aus dem Verein richtet sich nach den Statuten des FC Oetwil am See. Mit dem Beitritt im Verein bestätigt jedes eintretende Mitglied die Kenntnisnahme der Statuten und deren Einhaltung. Die Statuten sind daher rechtlich verbindlich.
Ein Austritt kann nur auf das Ende einer Saison resp. Vereinsjahr (August bis Juli) erfolgen. Liegt bis Ende Juli keine schriftliche Austrittserklärung vor, wird die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Die Abmeldung vom Verein ist dem Sekretariat schriftlich (Brief/E-Mail) einzureichen.
Eine Abmeldung beim Trainer genügt den Formvorschriften nicht und hat eine Verlängerung der Mitgliedschaft zur Folge. Junioren bedürfen der Unterschrift der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters.
Jeder Austretende schuldet dem Verein für das laufende Vereinsjahr den Jahresbeitrag, sowie allfällige weitere Verpflichtungen. Der Austritt aus dem Verein während einer laufenden Saison befreit das Mitglied nicht von der Beitragspflicht. Auf eine Austrittsgebühr wird verzichtet.
Fussballclub
8618 Oetwil am See
E-Mail senden an das Sekretariat: sekretariat@fcoetwil.ch